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Änderungen der Dual Use VO (Anhänge)

 

das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ) teilt mit, dass der Rat der Europäischen Union am 18. September 2007 die Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck mit der Verordnung (EG) Nr. 1183/2007 aktualisiert, geändert und am 22.10.2007 veröffentlicht hat. Diese tritt 30 Tage nach Veröffentlichung, am 21.11.2007 in Kraft.

 

Aktuell gültig ist die Verordnung (EG) Nr. 394/2006 vom 27. Februar 2006 zur Änderung und Aktualisierung der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.

 

Ebenfalls stellt das BAFA nunmehr einen Überblick über Änderungen in den Anhängen I und IV durch die Verordnung (EG) Nr 1183/2007 des Rates (unverbindliche Fassung) zur Verfügung.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1183/2007 vom 18. September 2007 wird der Anhang I und der Anhang IV der Verordnung (EG) Nr 1334/2000 (EG-Dual-Use-Verordnung) neu gefasst und veröffentlicht. Die Änderungen resultieren aus Vereinbarungen der internationalen Exportkontrollregime und der sprachlichen

Überarbeitung einiger Listennummern.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über alle Listennummern, die sich mit der Verordnung (EG) Nr. 1183/2007 ändern. Bei Änderungen in der Nummerierung steht in der linken Spalte die neue bzw. geänderte Ausfuhrlistennummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1183/2007. In der rechten Spalte werden die Änderungen kurz beschrieben.

Um die Änderungen im Detail nachvollziehen zu können, ist laut BAFA ein Vergleich des geänderten Listentextes mit dem zuvor gültigen Text angebracht.

 

Quelle: Homepage des BAFA