Hand mit virtuellen Nachrichten

Änderung des Waffenembargos gegen die Demokratische Republik Kongo

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 enthält die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen

und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach Maßgabe der Verordnung

eingefroren werden.

 

Am 17. Juli 2007 änderte der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine erste Fassung

der Liste natürlicher und juristischer Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche

Ressourcen einzufrieren sind.

 

Der Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird wie folgt geändert:

 

Der Eintrag „Straton Musoni (alias I.O. Musoni). Geburtsdatum: (a) 6.4.1961, (b) 4.6.1961. Geburtsort: Mugambazi,

Kigali, Ruanda. Weitere Angaben: von Deutschland aus tätig“ ist durch folgenden Eintrag zu ersetzen:

 

„Straton Musoni (alias I.O. Musoni). Geburtsdatum: (a) 6.4.1961, (b) 4.6.1961. Geburtsort: Mugambazi, Kigali,

Ruanda. Weitere Angaben: (a) ruandischer Pass, abgelaufen am 10. September 2004; (b) wohnhaft in Neuffen,

Deutschland.“