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Änderung des Embargos gegen Simbabwe (Stand: 03.07.2007)

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 enthält eine Liste der Personen, deren wirtschaftliche Ressourcen gemäß der Verordnung eingefroren werden.

 

Mit dem Beschluss 2007/455/GASP vom 25. Juni 2007 wird der Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP durch Hinzufügung zweier Namen und die Angabe von Gründen für die Eintragung der Personen in die im Anhang aufgeführte Liste geändert.

 

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wird daher durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt.