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Änderung der restriktiven Maßnahmen gegenüber Syrien

Die Europäische Union hat in ihrem Amtsblatt vom 13. Dezember 2014 den Beschluss 2014/901/GASP vom 12. Dezember zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien sowie die zu dessen Umsetzung in innerhalb der EU unmittelbar geltendes Recht erforderliche Verordnung (EU) Nr. 1323/2014 veröffentlicht.

Hiermit werden Verkauf, Lieferung, Weitergabe und Ausfuhr von Flugturbinenkraftstoffen und Additiven mit oder ohne Ursprung in der Union an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien verboten.

Die Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfe, einschließlich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen, im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr von Flugturbinenkraftstoffen und Additiven für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien ist ebenfalls verboten, ebenso wie die Erbringung von Vermittlungsdiensten in diesem Zusammenhang. 

Die betroffenen Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive sind in Anhang Va ausfgeführt.

Ausnahmen von diesen Verboten gelten für nichtsyrische Zivilfluggeräte, die nur in Syrien landen und zum Zweck des Weiterflugs mit Flugturbinenkraftstoffen und Kraftstoffadditiven befüllt werden sowie für in den Anhängen II und IIa genannte syrische Fluggesellschaften, die Evakuierungen aus Syrien durchführen und für dort nicht benannte syrische Fluggesellschaften, die Evakuierungen aus Syrien oder innerhalb Syriens durchführen.

Die Änderungen im Einzelnen sind dem Verordnungstext zu entnehmen.

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank external link in new>VERORDNUNG (EU) Nr. 1323/2014 DES RATES vom 12. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank external link in new>BESCHLUSS 2014/901/GASP DES RATES vom 12. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

Quelle: <link http: eur-lex.europa.eu de index.htm _blank external link in new>EUR-Lex

Seminartipp:

<link https: www.awa-seminare.com details seminar _blank external-link-new-window external link in new>Update Exportkontrolle 2015
21.01.2015 in Frankfurt

Beachten Sie auch das an den Vortagen (19.-20.01.2015) ebenfalls in Frankfurt stattfindende Seminar <link https: www.awa-seminare.com details seminar _blank external-link-new-window external link in new>U.S. Export Controls and Sanctions - Update 2015.

<link https: www.awa-seminare.com details seminar _blank external-link-new-window external link in new>Grundlagen und Update der EU-Embargos
Schwerpunkt Russland, Ukraine, Iran, Syrien und weitere Staaten

<link https: www.awa-seminare.com details seminar _blank external-link-new-window external link in new>Start-up-Seminar Exportkontrolle
Der erste Einstieg in die Exportkontrolle
Vom 22. bis 23.01.2015 in Hamburg sind nur noch drei Plätze verfügbar!

<link https: www.awa-seminare.com details seminar _blank external-link-new-window external link in new>Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen
Die operative Umsetzung der Exportkontrolle in der Tagespraxis