(Schweiz) Die Anhänge 1 und 2 der Güterkontrollverordnung der Schweiz (Dual-Use-Güterliste) wurden angepasst. Die Änderungen wurden am 4. November 2019 veröffentlicht und treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
Der Großteil der Anpassungen resultiert aus den in der Wassenaar-Vereinbarung vereinbarten Änderungen. Weitere Änderungen ergeben sich aus Änderungen, die im Rahmen des Raketentechnologie-Kontrollregimes (MTCR) vereinbart wurden.
Die aktualisierte Dual-Use-Güterliste sowie eine Übersicht der vorgenommenen Änderungen können Sie auf der SECO-Website einsehen.
Quellenangaben
Rechtliche Grundlagen und Güterlisten (Anhänge)
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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