Ab dem 1. Januar 2027 ist die Nutzung des Zoll-Portals für zahlreiche Formulare im Bereich der Genussmittelsteuer verpflichtend. Da die Formulare nicht mehr extern verfügbar sind, müssen Unternehmen Anträge künftig digital über ein Geschäftskundenkonto mit ELSTER-Zertifikat einreichen.
Die Regelung betrifft die Alkoholsteuer, die Alkopopsteuer, die Biersteuer, die Kaffeesteuer, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Tabaksteuer.
Nach der Umstellung werden die betroffenen Formulare nicht mehr auf der Website des Zolls oder im Formularmanagementsystem (FMS) zum Download bereitgestellt.
Rechtliche Grundlage
Die Umstellung basiert auf § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Übermittlung von Verbrauch- und Luftverkehrsteuerdaten (VStDÜV).
ELSTER-Konto – Voraussetzung
Der Zugang erfolgt künftig ausschließlich über das Zoll-Portal. Voraussetzung ist ein Geschäftskundenkonto, für das ein ELSTER-Konto der jeweiligen Organisation benötigt wird.
Handlungsempfehlung für Unternehmen: Unternehmen sollten ihr ELSTER-Konto sowie die Registrierung im Zoll-Portal frühzeitig einrichten. Die Einrichtung und Freischaltung können laut Meldung der Deutschen Zollverwaltung einige Zeit in Anspruch nehmen.
Quellenangaben
Onlineverpflichtung ab 1. Januar 2027 für Formulare im Bereich Genussmittelsteuern
Deutsche Zollverwaltung
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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