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4 deutsche Adressen auf der US Entity List veröffentlicht

 

das Bureau of Industry and Security hat am 23.09. mitgeteilt, dass die Entity List aus dem Anhang zu § 744 EAR geändert wurde. Die Liste weist natürliche und jurstische Personen aus, bei denen bestimmte, individuelle US Genehmigungserfordernisse für die Belieferung mit US Gütern vorliegen. Sie gibt ebenfalls Informationen über die Erfolgswahrscheinlkichkeit eines Antrags auf Genehmigung (aus den USA).

 

Entity List: list of parties whose presence in a transaction can trigger a license requirement under the Export Administration Regulations. The list specifies the license requirements that apply to each listed party. These license requirements are in addition to any license requirements imposed on the transaction by other provisions of the Export Administration Regulations.

 

Folgende neuen Länder (die bisher nicht in der Entity List vertreten waren) wurden neu aufgenomen:

 

Kanada, Ägypten, Deutschland, Hong Kong, Kuwait, Libanon, Malaysien, Singapur und Süd-Korea.

 

In Deutschland wurden 4 Adressen aufgenommen und mit einem "presumtion of denial" versehen.

 

Die General Order Nr. 3 aus Anhang I zu § 736 EAR wurde gestrichen. Die dort aufgeführten Personen wurden in die Entity List aufgenommen.

 

Den vollen Wortlaut der Änderung der EAR finden Sie im Anhang.