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30-prozentige US-Zusatzzölle auf EU-Waren angekündigt

US-Präsident Donald Trump plant, ab dem 1. August 2025 Zölle in Höhe von 30 Prozent auf Waren aus der Europäischen Union und Mexiko zu erheben. Auch gegenüber anderen Ländern wurden seitens der USA weitere Zollerhöhungen angekündigt (siehe Tabelle).

Die EU verschiebt ihre angekündigten Zollgegenmaßnahmen im Handelsstreit mit den USA bis zum 6. August 2025. Ursprünglich sollten die Gegenzölle bereits am Montag nach dem 14. Juli 2025 in Kraft treten, als Reaktion auf die von Trump angekündigte Erhöhung der US-Zölle ab dem 1. August. Inzwischen bereitet die EU eine neue Liste mit Gegenzöllen vor.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen warnte, dass ein Zoll von 30 % die transatlantischen Lieferketten stören könnte. Die EU sei jedoch weiterhin zu Verhandlungen bereit.

Ausnahmen für Autoteile, Stahl und Aluminium

Laut Trump-Ankündigung werden ab dem 1. August 2025 auf Importe aus der Europäischen Union in die USA pauschale Zölle in Höhe von 30 % erhoben. Diese Maßnahme betrifft nahezu alle Warengruppen mit wenigen Ausnahmen. Autoteile und Fahrzeuge unterliegen weiterhin einem separaten Zollsatz von 25 %, der bereits seit April 2025 in Kraft ist und durch die neuen Regelungen nicht erhöht wird. Für Stahl- und Aluminiumprodukte bleibt es ebenfalls bei den bestehenden Zöllen von 50 %, da diese bereits zuvor als besonders schutzbedürftig eingestuft wurden. Diese speziellen Zölle für bestimmte Branchen gelten unabhängig von der neuen allgemeinen Regelung und werden nicht zusätzlich zu den 30 % erhoben. Somit ergibt sich ein differenziertes Zollbild: Die meisten EU-Waren werden ab August mit 30 % belegt, während bestimmte Industriegüter weiterhin spezifischen, höheren oder niedrigeren Sätzen unterliegen.


Zusatzzölle bisher nicht rechtsverbindlich

Wichtig: Die angekündigten Zusatzzölle in Höhe von 30 % wurden bisher lediglich in einem Brief von Präsident Trump an die EU angekündigt bzw. über seine Social-Media-Plattform veröffentlicht. Somit sind die Zusatzzölle nicht rechtsverbindlich. Dies geschieht erst mit der Veröffentlichung im US-Federal Register. Dies ist bisher nicht geschehen. Eine Veröffentlichung könnte jedoch sehr kurzfristig erfolgen, beispielsweise erst am 31. Juli oder am 1. August 2025.
 

Quellenangaben

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1446

EU legt neue Liste für Gegenzölle vor

Trump kündigt 30 Prozent Zoll für EU-Importe an

Donald Trump kündigt Zölle von 30 Prozent auf EU-Waren an

Trump kündigt 30-Prozent-Zölle auf EU-Waren an

EUR-Lex

Tagesschau

Die Zeit

Spiegel Online

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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