Die Zollverwaltung weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2023 Standard-Zollanmeldungen und vereinfachte Zollanmeldungen sowie die Übermittlung der angeschriebenen Daten der vereinfachten Zollanmeldung im Rahmen der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders grundsätzlich elektronisch abzugeben sind. Die Übergangsregelungen enden zu diesem Zeitpunkt.
Bis zur elektronischen Umsetzung der folgenden Zollverfahren/Verfahrenscodes in ATLAS-Zollbehandlung kann weiterhin das Einheitspapier als papiergestützte Zollanmeldung verwendet werden. Mehr Infos…
Quellenangaben
Ende der Übergangsregelung zur Nutzung des Einheitspapiers bei der Einfuhr zum 31. Dezember 2022
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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