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20. Verordnung zur Änderung der AWV in Kraft getreten

Die 20. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) trat am 5. Oktober 2023 in Kraft. Neben der Anpassung einzelner Formulierungen und Regelungsinhalte der AWV erfolgte auch eine Überarbeitung der Ausfuhrliste. Dabei wurden u.a. folgende Änderungen umgesetzt:

Die Unternummer 0004b umfasst nun fahrbare Gasverflüssigungsanlagen ohne die frühere Einschränkung einer Produktionskapazität von mindestens 1.000 kg Flüssiggas pro Tag.

In Position 0010 wurde die „Anmerkung 2“ ergänzt, die folgende Artikel ausschließt: Schleppstangen, Schutzmatten, Leitern, Treppen, Plattformen, Unterlegkeile, Verankerungen und Verzurrungsausrüstung.

Die Listennummer 0011b wurde um Kriterien der Konstruktion oder Änderung, die darauf abzielen, den Betrieb von Satelliten-Navigationssystemen zu behindern, erweitert.

In Position 0013d wurde „Anmerkung 6“ hinzugefügt, die besagt, dass Schutzbrillen nicht unter 0013d1 fallen.

In Abschnitt B wurde die Position 1E901 neu aufgenommen. Diese betrifft „Technologie“ im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Herstellung von Polymethacrylimid-Hartschäumen.

Quellenangaben

Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Bundesgesetzblatt

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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