Blau-gelber Zauberwürfel, EU-Flaggen im Hintergrund
UZK-Konferenz
2015 in Münster

UZK-Konferenz 2015
Veranstaltungsrückblick

Am 28. und 29. September 2015 fand in der Aula des Schlosses zu Münster die Unionszollkodexkonferenz statt, veranstaltet von der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS AKADEMIE. Die UZK-Konferenz stand unter dem Motto „Status – Meilensteine – Perspektiven“. Vertreterinnen und Vertreter der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Bundesfinanzministeriums sowie aus der Wirtschaft diskutierten intensiv die Vor- und Nachteile des am 01.05.2016 in Kraft getretenen Unionszollkodex. „Großer Wurf oder Mogelpackung?“ – Die Meinungen zum UZK polarisierten.

 

 

Die Referenten/-innen und Diskussionsleiter der UZK-Konferenz mit AWA Geschäftsführer Matthias Merz (2. Reihe, links).

 

 

(v.l.n.r.) Prof. Hans-Michael Wolffgang mit Ministerialdirektor Julian Würtenberger, Prof. Dr. Cornelia Denz, Dr. Andreas Schwab und AWA Geschäftsführer Matthias Merz.

 

 

Die UZK-Konferenz der AWA fand in der Aula des Schlosses zu Münster statt.

 

 

Begrüßte Gäste aus ganz Deutschland: Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang, Leiter der Abteilung für Zölle und Verbrauchsteuern an der Universität Münster.

 

 

Blick von der Aula-Empore ins Publikum.

 

 

Neben Fachvorträgen konnten die Gäste der UZK-Konferenz auch Münster genießen.

 

 

Prof. Dr. Peter Witte von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (l.) mit Nadja Kammerzell, Zollattaché in der Ständigen Vertretung in Brüssel, und Diskussionsleiter Prof. Dr. Reginhard Henke.

 

 

Prof. Dr. Peter Witte: „Der Schwung des UZK scheint teilweise weg zu sein.“

 

 

„Wo stehen wir in Brüssel?“ Diese Fragen beantwortete Nadja Kammerzell, Zollattaché in der Ständigen Vertretung in Brüssel.

 

 

Ministerialdirektor Julian Würtenberger: „Mit dem UZK muss ein Regelwerk geschaffen werden, das rechtlich sauber und handhabbar ist.“

 

 

Dr. Andreas Schwab (l.), Mitglied des Europäischen Parlaments, und Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang.

 

 

Dem UZK skeptisch gegenüber stand Reinhard Fischer von der Deutschen Post DHL Group.

 

 

Birgit Reiser, EU-Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion stellte den EU-Kompetenzrahmen für den Zoll im Kontext des UZK vor.

 

 

Stefan Wesp, Oberamtsamt im BMF, sagte in Bezug auf das Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem (ATLAS), dass es „massive Neuerungen“ geben werde, aufgrund der gestiegenen Qualitätsanforderungen durch den UZK.

 

Wolfgang Herdegen von der Bundesfinanzdirektion Südost: „Mit ATLAS haben wir ein gutes und belastbares System, das seine hohe Qualität auch unter dem UZK halten, wenn nicht sogar verbessern wird.“

 

 

Zimmermann: „Wir sehen den UZK als Chance, um unsere Vorgehensweise in ATLAS zu überdenken.“

 

 

Blick ins Publikum.

 

 

Diskussionsleiter Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang.

 

 

Auch die AWA war mit einem Stand auf der UZK-Konferenz vertreten.

 

 

Neben wertvollen Informationen zum UZK bot die Konferenz außerdem Möglichkeit, alte Kontakte zu vertiefen und neue zu knüpfen.

 

 

Prof. Dr. Peter Witte von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung referierte u.a. über die Neuerungen, die der UZK für den AEO mit sich bringen wird.


„Der Übergang in das neue Recht soll ein sanfter, kein abrupter sein.“

Dr. Andreas Schwab, Mitglied des Europäischen Parlaments, erläuterte in seinem Vortrag den UZK-Gesetzgebungsprozess aus Sicht des Europäischen Parlaments. Am Ende seien laut Dr. Schwab nicht alle Vorschläge berücksichtigt worden, für die sich das Parlament und die betroffenen Unternehmen eingesetzt hätten. Bei dem Gesetzgebungsprozess herrsche ein Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Vereinfachung, das oft zu Gunsten der Sicherheit entschieden werde, betonte Schwab. Dennoch hält der Sprecher der EVP-Fraktion den UZK für einen akzeptablen Kompromiss. Er nannte diesbezülich einige Beispiele: „Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten soll mit dem zukünftigen Zollkodex wesentliche Vereinfachungen erhalten. Außerdem konnten wir einen Teilerfolg bei den nichtpräferenziellen Ursprungs- und Listenregeln erreichen. So wird die Einführung von Listenregeln auf diejenigen Wirtschaftszweige beschränkt bleiben, die sich selbst für ihre Einführung ausgesprochen haben. Weniger erfolgreich ist das Thema der Eigenkontrolle. Zur Debatte stand in diesem Zusammenhang beispielsweise, dass Waren in periodischen Anmeldungen sofort freigegeben werden können. Dieser, aus meiner Sicht unbürokratische Vorschlag, ist allerdings auf den letzten Metern gescheitert. Mit Blick auf den sechsstelligen HS-Code ist es gelungen, die Kommission zumindest von einer verlängerten Übergangsfrist bis zum Jahr 2019 zu überzeugen.“

Julian Würtenberger, Ministerialdirektor beim Bundesministerium der Finanzen (BMF), sprach auf der Konferenz zum Unionszollkodex über den UZK-Gesetzgebungsprozess aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland als Mitglied des Rates: „Dadurch, dass der Modernisierte Zollkodex gescheitert ist, lastet auf uns ein großer Druck mit dem ‚Recast‘ zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen. Mit dem UZK muss ein Regelwerk geschaffen werden, das rechtlich sauber und handhabbar ist. Diese Aufgabe ist mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden. 60.000 Bewilligungen müssen neu bewertet werden. Das erfordert ein höchstes Maß an Flexibilität, auch nach dem 1. Mai 2016. Wir werden nur das von Ihnen verlangen, was machbar ist. Denn unsere Aufgabe ist es nicht nur, das neue Regelwerk durchzusetzen, sondern auch, den Im- und Export am Leben zu halten. Der Übergang in das neue Recht soll ein sanfter, kein abrupter sein.“

Mit dem Inkrafttreten des UZK werden die Zollverwaltungen aller EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, auf die elektronische Abfertigung von Gütern umzustellen. Bis 2020 greifen Übergangsregelungen, danach ist die Kommunikation via IT-System für die Wirtschaftsbeteiligungen und Zollverwaltungen aller Mitgliedsländer bindend. In einer Diskussionsrunde mit Dr. Schwab und Ministerialdirektor Würtenberger war es vor allem eine Äußerung von Moderationsleiter Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang, die für Diskussionsstoff sorgte. Prof. Dr. Wolffgang formulierte die ambitionierte Aussage, dass es derartige IT-Strukturen nach seiner Meinung europaweit nie geben werde.


Wo stehen wir in Brüssel? Wieweit sind die Arbeiten bisher fortgeschritten? Wie geht es weiter? – Diese Fragen beantwortete Nadja Kammerzell, Zollattaché in der Ständigen Vertretung in Brüssel. Kammerzell sagte, dass viele Vorschriften zum 1. Mai 2016 noch nicht angewendet werden können. Die Gründe hierfür seien vielseitig: Zum einen läge es an der fehlenden IT und dem hierfür gewährten Übergangszeitraum, aber auch an der Tatsache, dass alle Bewilligungen neu bewertet werden müssten. Deswegen werde es umfangreiche Übergangsvorschriften geben, um Verwaltung und Wirtschaft einen „soften Übergang“ zu ermöglichen, so Kammerzell. Unter anderem ging Kammerzell auf die Sonderregelungen ein: „Sonderregelungen gelten bei bestimmten Bewilligungen, bei denen man sich darauf geeinigt hat, diese nicht neu zu bewerten. Das gilt z. B. beim Ermächtigten Aus-führer, der nicht neu bewertet werden muss und bei Bewilligungen zur Verwaltung von Vormaterialien. Auch Verbindliche Auskünfte behalten erstmal ihre Gültigkeit, sind aber ab dem 1. Mai 2016 bindend.“


Verliert der UZK an Schwung?

In seinem Vortrag „UZK – Paradigmenwechsel“ ging Prof. Dr. Peter Witte von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung auch auf Neuerungen ein, die der Unionszollkodex für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator/AEO) mit sich bringt. Laut Witte sei ein Punkt, der bislang in Diskussionen zum UZK untergegangen sei, die Gesamtsicherheit. Wenn man diese reduzieren wolle, müsse man AEO-C sein, so Witte. Denn der AEO-C sei zahlungsfähig und werde permanent im Rahmen des Monitorings überwacht. Wittes Fazit zum UZK: „Die weit aufgesperrten Tore, die der modernisierte Zollkodex und der UZK vorgesehen haben, werden in den delegierten Rechtsakte (DA) und dem Durchführungsakt (IA) verengt, teilweise sogar geschlossen. Der Schwung des UZK scheint teilweise weg zu sein. Man traut scheinbar im Moment dem Reformreifer nicht mehr. Meine Hoffnung ist trotzdem, dass wir gemeinsam nach vorne schauen.“


Dem UZK skeptisch gegenüber steht Reinhard Fischer von der Deutschen Post DHL Group. Der Vice President Global Customs & Export Control Office beleuchtete die Auswirkungen des UZK aus Sicht der Dienstleister. Seiner Meinung nach ist die Beteiligung der Wirtschaft an der Entwicklung der neuen Rechtsvorschriften verbesserungswürdig. Außerdem seien die organisatorischen Abläufe in Brüssel nicht transparent genug und die Vorteile für den AEO blieben übersichtlich. Die (zusätzlichen) Anforderungen an die elektronische Voranmeldung würden zu einer immer höheren Belastung und Verzögerung in der Supply Chain führen, kritisierte Fischer darüber hinaus.

Über die Auswirkungen des UZK aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft referierte Bernd Stadtler, Leiter Zoll bei der Hugo Boss AG, Metzingen. In Stadtlers Augen entstehen durch den UZK kaum Vorteile für die gewerbliche Wirtschaft: „Aus meiner Sicht bringt der UZK keine Straffung der Vorschriften, keine größere Rechtssicherheit, weder für die Wirtschaft noch für die Zollbeamten. Die Vereinfachungen halten sich in Grenzen. Das größte Problem ist, dass die Rechtssituation katastrophal unübersichtlich ist.“


Lieferkettensicherheit, Risikoanalyse und Herausforderungen für ATLAS

„Sicherheit der Lieferkette (Luftfrachtsicherheit und AEO)“ lautete der Vortragstitel von Dr. Annegret Rohloff, Beauftragte für Lieferkettensicherheit in der EU Kommission. Mit Blick auf den AEO-C wies Rohloff auf eine wichtige Änderung hin: „Für den AEO-C müssen praktische oder berufliche Befähigungen nachgewiesen werden. Man muss mindestens drei Jahre Erfahrung in Zollangelegenheiten belegen oder eine berufliche Befähigung einer Bildungseinrichtung vorlegen können.“

„Oft konzentriert sich der Warenstrom auf wenige Zollstellen. In der EU finden sich wahre Hot Spots, richtige Vulkane in der Zollabwicklung. In Deutschland sind das z. B. der Hamburger Hafen oder der Frankfurter Flughafen“, referierte Frank Hermann. Der Oberamtsrat am Bundesministerium der Finanzen (BMF) betonte, dass diese „Hot Spots“ eine leistungsfähige Risikoanalyse in Deutschland voraussetzen. Der UZK sehe vor, dass die Risikoanalyse weiter ausgebaut werden müsse. Ein EU-Aktionsplan verfolge verschiedene Ziele, um das Risikomanagement und die Sicherheit der Lieferkette zu verbessern, so Hermann. Dazu gehörten u.a. die Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs der EU-Zollverwaltungen mit anderen beteiligten Behörden und der Kommission sowie die Nutzung des Potenzials der internationalen Zusammenarbeit im Zollwesen. Die Ziele des Aktionsplans würden z.B. in den Entwürfen des Implementierten und des Delegierten Rechtsaktes berücksichtigt.

Birgit Reiser, EU-Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion, stellte den EU-Kompetenzrahmen für den Zoll im Kontext des UZK vor: „Ziel des EU-Kompetenzrahmen ist die Harmonisierung des Zollbetriebs, verbesserte Leistungsstandards und eine flexible Anwendbarkeit. Der Unionszollkodex ist im EU-Kompetenzrahmen abgebildet. Der EU-Kompetenzrahmen Zoll richtet sich an die öffentliche Verwaltung und private Unternehmen sowie an Fachleute und Anbieter qualifizierter Weiterbildungen, die ihre Lern- und Fortbildungsprogramme an die für die gesamte EU vereinbarten Kompetenzanforderungen anpassen.“

Stefan Wesp, Oberamtsrat im BMF, sagte in Bezug auf das Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem (ATLAS), dass es „massive Neuerungen“ geben werde, aufgrund der gestiegenen Qualitätsanforderungen durch den UZK. Wolfgang Herdegen von der Bundesfinanzdirektion Südost sagte über ATLAS und den UZK: „Mit ATLAS haben wir ein gutes und belastbares System, das seine hohe Qualität auch unter dem UZK halten, wenn nicht sogar verbessern wird. Was den ersten Mai betrifft, wird es, zumindest was ATLAS angeht, keine Katastrophe geben.“ Die Auswirkungen des UZK auf ATLAS seien nicht abschätzbar, weder inhaltlich, noch terminlich, referierte Stefan Zimmermann, der seit fast 20 Jahren im Auftrag des Bundesfinanzministeriums für die fachliche Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen im Projekt ATLAS verantwortlich ist. Trotz der Planungsunsicherheit könne man sagen, dass ATLAS auf den UZK vorbereitet sei. Zimmermann: „Wir sehen den UZK als Chance, um unsere Vorgehensweise in ATLAS zu überdenken. Das betrifft unsere Projektstrategien, Konzepte und Methoden. ATLAS kann ein Best-Practice-Beispiel für die Wirtschaft und andere Mitgliedstaaten sein.


Fazit: Viele Wirtschaftsbeteiligte stehen dem Unionszollkodex noch skeptisch gegenüber. Vor allem die unübersichtliche Rechtslage sorgt für Verwirrung und teilweise Enttäuschung. Vertreter der Wissenschaft haben zwar zum Teil auch ihre Bedenken hinsichtlich des UZK, das betrifft vor allem die einheitlichen IT-Systeme, allerdings appellierten sie auch, gemeinsam an einem Strang zu ziehen und die Chancen des UZK zu nutzen. Vertreterinnen und Vertreter der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments und des BMF sind sich der Herausforderungen des UZK bewusst. Sie betonten den Willen, einen „soften“ Übergang des neuen Rechts zu ermöglichen und keinen „harten Umbruch“. Die Vortragenden unterstrichen die Notwendigkeit, sich mit den komplexen Regeln auseinanderzusetzen.