AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Zugelassener Ausführer
Vereinfachung im Ausfuhrverfahren
bezeichnete eine zulassungsbedürftige Vereinfachung im Ausfuhrverfahren. Der Zugelassene Ausführer (Anschreibeverfahren) ist im UZK nicht mehr enthalten. In Deutschland wurden bzw. werden die bestehenden Bewilligungen sukzessive auf das Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung (Art. 166 UZK) umgestellt, das dieselben Funktionalitäten (Gestellungsbefreiung und automatisierte Überlassung) wie der (ehemalige) Zugelassene Ausführer bietet.