AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Zollrechtliche Bestimmung
Beinhaltete acht Zollverfahren sowie sonstige zollrechtliche Bestimmungen (nach früherem Zollkodex)
Unter der Geltung des früheren Zollkodex waren die möglichen zollrechtlichen Bestimmungen einer Ware abschließend festgelegt. Dazu gehörten acht Zollverfahren und vier weitere Möglichkeiten, die sog. sonstigen zollrechtlichen Bestimmungen (Verbringen von Waren in eine Freizone oder ein Freilager, Wiederausfuhr, Vernichtung oder Zerstörung sowie die Aufgabe der Waren zugunsten der Staatskasse). Die zollrechtlichen Bestimmungen als solche sind mit Inkrafttreten des Unionszollkodex weggefallen bzw. teilweise in den drei Zollverfahren aufgegangen (insbesondere im besonderen Verfahren).