Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Zolllagerverfahren

Bestimmtes Zollverfahren

ist ein Verfahren, mit dem Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung in Zolllagern gelagert und nach der Lagerung wieder aus dem Unionsgebiet ausgeführt (Transitlagerung) bzw. so lange auf Vorrat gelagert werden, bis sie in ein anderes Zollverfahren (mit etwaiger Einfuhrabgabenerhebung) übergeführt werden (sog. Kreditlagerung). Im Zolllagerverfahren entstehen keine Einfuhrabgaben. Im Rahmen einer Ausfuhrlagerung können die Waren sogar mit dem Ziel der Beendigung eines vorangegangenen Zollverfahrens in das Zolllager übergeführt werden. Diese Möglichkeit wird insbesondere für Waren aus der beendeten aktiven Veredelung genutzt. Bei der Ausfuhrlagerung ist die spätere Überführung der Ware in den freien Verkehr nicht ausgeschlossen, wenn trotz vorheriger Überführung der Ware in das Zolllager ordnungsgemäß Einfuhrabgaben gezahlt werden.

Zurück