Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Zollaussetzung

Zeitlich eingeschränkte Abgabenbegünstigung

bezeichnet eine zeitlich, aber nicht mengen- und wertmäßige eingeschränkte Abgabenbegünstigung. Mit Zollaussetzungen soll es Unternehmen, die im Zollgebiet der Union produzieren, ermöglicht werden, sich ohne Zahlung der sonst üblichen Zollsätze mit Rohstoffen, Halbfertigwaren und Bauteilen zu versorgen, die im Zollgebiet der Union (oder in einem Drittland, dem Zollpräferenzen gewährt werden) nicht verfügbar sind. Die Anwendung einer Zollaussetzung muss in der Zollanmeldung vom Anmelder beantragt werden. Dabei sollte stets im Einzelfall geprüft werden, ob für die entsprechende Ware eine Zollaussetzung beschlossen wurde und welche besonderen Voraussetzungen (z.B. Bewilligung zur besonderen Verwendung oder Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung) für die Inanspruchnahme erfüllt sein müssen.

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