AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Vollständige Kumulierung
Variante der Kumulierung
ist eine Variante der Kumulierung, bei der neben Vormaterialien mit Ursprung der jeweiligen Partnerstaaten auch Vormaterialien verwendet werden dürfen, die zwar in einem Partnerstaat be- oder verarbeitet wurden, jedoch dadurch noch keinen Präferenzursprung erlangt haben. Damit werden in einem anderen Partnerstaat ausgeführte Produktionsschritte auf dem Weg zum Ursprungserwerb bei der endgültigen Beurteilung der Ursprungseigenschaft einer Ware selbst dann berücksichtigt, wenn sie für sich genommen nicht ursprungsbegründend waren. So ist die arbeitsteilige Erfüllung der Bedingungen für den Ursprungserwerb in den verschiedenen an einer vollständigen Kumulierung teilnehmenden Parteien möglich. Der Nachweis der zuvor in den anderen Partnerstaaten vorgenommenen Be- oder Verarbeitungen erfolgt durch grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft.