Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Unmittelbares Bereitstellungsverbot

Instrument der Terrorismusbekämpfung

bezeichnet ein Instrument der Terrorismusbekämpfung. Bestimmten Personen, Gruppen oder Organisationen, die in den Namenslisten zu den Verordnungen (EG) Nr. 881/2002, Nr. 2580/2001 und (EU) Nr. 753/2011 sowie der länderbezogenen Embargoverordnungen aufgeführt sind, dürfen weder direkt noch indirekt finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen. Darüber hinaus ist das Vermögen dieser Personen, Gruppen oder Organisationen eingefroren (Einfriergebot). Der Begriff der wirtschaftlichen Ressourcen meint dabei jegliche Vermögenswerte, die für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können. Daher ist die direkte oder indirekte Lieferung von Gütern an die in den Namenslisten aufgeführten Personen, Gruppen oder Organisationen unabhängig von dem Bestimmungsland der Lieferung untersagt.

Zurück