Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Überwachungszollstelle

Zollstelle, die verantwortlich für die Überwachung bestimmter Zollverfahren ist

Im Rahmen der vorübergehenden Verwahrung ist die in der Bewilligung genannte Zollstelle für die Überwachung dieses Verfahrens oder des betreffenden besonderen Verfahrens zuständig (= Überwachungszollstelle).

Überwachungszollstelle im Rahmen der vereinfachten Zollanmeldung, der zentralen Zollabwicklung und der Anschreibung in der Buchführung ist die Zollstelle, die die Überführung der Waren in das betreffende Zollverfahren überwacht.

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