AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Transaktionswert
Dient der Ermittlung des Zollwertes
Der Transaktionswert dient der Ermittlung des Zollwertes. Gemäß Art. 70 Abs. 1 UZK setzt er sich aus dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Kaufpreis einer Ware beim Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union und ggf. Berichtigungen zusammen. Diese Berichtigungen umfassen Hinzurechnungen oder Abzugsposten vom Kaufpreis, die in den Artikeln 71 und 72 UZK ausführlich genannt sind. Typisches Beispiel sind die Beförderungskosten.