Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Transaktionswert

Dient der Ermittlung des Zollwertes

Der Transaktionswert dient der Ermittlung des Zollwertes. Gemäß Art. 70 Abs. 1 UZK setzt er sich aus dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Kaufpreis ei­ner Ware beim Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union und ggf. Berichtigungen zusammen. Diese Berichtigungen umfassen Hinzurechnungen oder Ab­zu­gs­posten vom Kaufpreis, die in den Artikeln 71 und 72 UZK ausführlich genannt sind. Typisches Beispiel sind die Beförderungskosten.

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