AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Technische Unterlagen
Unterlagen zur technischen Beurteilung und Einstufung
sind solche Unterlagen, die eine technische Beurteilung und Einstufung der auszuführenden Güter nach den einschlägigen Güterlisten ermöglichen (z. B. Prospekte und Datenblätter). Den Unterlagen soll eine möglichst detaillierte technische Güterbeschreibung (evtl. belegt durch ein technisches Datenblatt, einen Prospekt oder andere technische Unterlagen) beigefügt werden, die Angaben zur korrekten und vollständigen Bezeichnung des Gutes (einschließlich Handelsname, Typenbezeichnung und Artikelnummer) sowie zur allgemeinen und typischen Verwendung des Gutes enthalten.
Synonyme: Güterbeschreibung, Technisches Datenblatt