AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Standardaustausch
Verfahren im Rahmen der passiven Veredelung
Im Rahmen der passiven Veredelung kann neben dem Grundverfahren auch das Verfahren des Standardaustausches nach Art. 261 UZK bewilligt werden. In diesem Verfahren kann eine andere als die zuvor ausgeführte Unionsware wieder eingeführt werden. Allerdings muss sich die Ware in dem Zustand befinden, in dem sich die Unionsware befunden hätte, wenn daran die vorgesehene Ausbesserung vorgenommen worden wäre. Die auf diese Weise eingeführte Ware wird als Ersatzerzeugnis bezeichnet.