AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Post-Shipment-Kontrollen
Nachträglich im Empfängerland durchgeführte Kontrollen der Ausfuhr von Kriegswaffen
sind nachträglich im Empfängerland durchgeführte Kontrollen der Ausfuhr von Kriegswaffen (s. Kriegswaffenkontrollgesetz – KWKG) sowie bestimmten anderen Schusswaffen in Drittstaaten. Durch sie soll überprüft werden, ob die gelieferten Waffen noch im Empfängerland bei dem in der Endverbleibserklärung angegebenen Endverwender vorhanden sind. Der Empfänger im Bestimmungsland muss dann bereits während des Genehmigungsverfahrens in der Endverbleibserklärung der Durchführung von Post-Shipment-Kontrollen zustimmen. Entsprechende Kontrollmechanismen bestehen auch im Zusammenhang mit der Ausfuhr der von den Anhängen I und II der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 (Iran-Embargo-Verordnung) erfassten Gütern.
Synonyme: Kriegswaffenkontrollgesetz, KWKG