AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Nebenbestimmung
Zusatz zu einem Verwaltungsakt
ist ein Zusatz zu einem Verwaltungsakt. Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigungen können nach § 14 Abs. 1 AWG und § 36 VwVfG mit Nebenbestimmungen versehen werden. Dies sind z. B. Befristungen, Bedingungen, Widerrufsvorbehalte, Auflagen oder Auflagenvorbehalte. Sie werden erlassen, um die Genehmigung den Erfordernissen des Einzelfalls anzupassen.