Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Internes Versandverfahren

Bestimmtes Versandverfahren

ist ein Versandverfahren, in dem Unionswaren zwischen zwei Orten des Zollgebiets der Union über ein Drittland transportiert werden, ohne dass die Ware ih­ren Status als Unionsware verliert (internes Unionsversandverfahren T2). Aufgrund des Erhalts des zollrechtlichen Status als Unionswaren werden bei ihrer Wie­dereinfuhr in die Union keine Zölle oder andere Abgaben erhoben. Die Beförderung über ein Drittland ist nur dann zulässig, wenn diese Möglichkeit in einem internationalen Übereinkommen (z.B. Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren) vorgesehen ist. Das interne Unionsversandverfahren ist nicht anzuwenden, wenn die Beförderung der Ware ausschließlich auf dem Luft- oder Seeweg erfolgt. Es wird auch für die Beförderung von Unionswaren aus, nach oder zwischen Teilen des Zollgebiets der Union (Åland-Inseln, Berg Athos, Kanalinseln, Kanarische Inseln, Französisch-Guayana, Martinique und Réunion) verwendet, in denen die Richtlinien über die Steuerharmonisierung keine Anwendung finden. In diesen Fällen wird als Zollpapier die Versandan­mel­dung T2-F verwendet.

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