Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Im Zollgebiet der Union ansässige Person

Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union hat

ist eine natürliche Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union hat oder eine juristische Person bzw. eine Personenvereinigung, die ihren eingetragenen Sitz, ihren Hauptsitz oder ihre ständige Niederlassung im Zollgebiet der Union hat. Die ständige Niederlassung ist eine dauerhafte Nieder­la­ss­ung, in der die erforderlichen Personal- und Sachmittel ständig vorhanden sind und über die die zollrelevanten Vorgänge einer Person vollständig oder teilweise abgewickelt werden.

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