AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Gemeinsames Versandverfahren
Versandverfahren zur Beförderung von Nicht-Unionswaren
ist ein Versandverfahren zur Beförderung von Nicht-Unionswaren zwischen den EU-Mitgliedstaaten, den EFTA-Ländern, der Türkei, der früheren Jugoslawischen Republik, Mazedonien und Serbien. Dieses Verfahren wird auch als T1-Verfahren bezeichnet. Ausnahmsweise können auch Unionswaren zwischen den o.g. Staaten befördert werden. Außerhalb der EU gilt dies jedoch nur, wenn die Waren in einem T2-Verfahren eingetroffen sind und unter bestimmten Voraussetzungen weiter versandt werden. Diese Waren werden im Versandverfahren T2 befördert.
Synonyme: T1-Verfahren