Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Freizone

Teil des Zollgebietes der Union

bezeichnet einen Teil des Zollgebietes der Union, der vom übrigen Zollgebiet durch Einzäunung getrennt ist. Das Verbringen einer Ware in eine Freizone ist ne­ben dem Zolllagerverfahren eine mögliche Variante der Lagerung. Das Verfahren der Lagerung stellt eines der besonderen Verfahren nach Art. 5 Nr. 16 Buchst. b UZK dar. Gegenstand des Freizonenverfahrens ist die zeitlich nicht begrenzte Lagerung von Nicht-Unionswaren im Zollgebiet, ohne dass diese der Zahlung von Einfuhrabgaben oder der Berücksichtigung handelspolitischer Maßnahmen unterliegen. In den Freizonen wird gesetzlich eine Drittlandssituation fingiert, so­da­ss dorthin verbrachte Nicht-Unionswaren als nicht in der Union befindlich gelten. Eine Anmeldung für das Freizonenverfahren ist gemäß Art. 158 Abs. 1 UZK ausnahmsweise nicht erforderlich. Es liegt in der Kompetenz der Mitgliedstaaten, bestimmte Teile des Zollgebiets der Union zu Freizonen zu erklären und deren geographischen Begrenzungen festzulegen. In Deutschland befindliche Freizonen sind z. B. die Freihäfen.

Synonyme: Teil des Zollgebietes der Union

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