AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Formblatt A
Heranzuziehen für den förmlichen Präferenznachweis
ist heranzuziehen für den förmlichen Präferenznachweis, der im Warenverkehr mit bestimmten Entwicklungsländern Anwendung findet; bei Vorlage können ermäßigte Zollsätze in Anspruch genommen werden. Die Ausstellung von Ersatzursprungszeugnissen nach Formblatt A ist möglich, wenn eine Warensendung (oder ein Teil von ihr) nach ihrer Gestellung, aber noch vor der Abgabe einer Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr an mehrere Empfänger in der Europäischen Union, in Norwegen oder in der Schweiz weitergeleitet werden soll.