Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

FCA

Incoterm® Free Carrier – frei Frachtführer

ist die Verantwortlichkeit des Käufers für den Haupttransport. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware bis zu dem benannten Lieferort zu befördern und sie auf seine Kosten für den Export frei zu machen. Der Käufer hat die Ware an dem Lieferort zu übernehmen und trägt die Verantwortung für den Haupttransport, die Durchfuhr durch dritte Staaten und die Einfuhr in das Bestimmungsland. FCA gehört neben FOB und FAS zur Gruppe F (Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer) der Incoterms®. Die Klausel FCA kann für sämtliche Transportarten, insbesondere jedoch für die Versendung von Containern, verwendet werden.

Synonyme: Incoterm® Free Carrier – frei Frachtführer

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