AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Embargo
Unterbindung des Exports und Imports von Waren, Rohstoffen und/oder Dienstleistungen in ein bzw. aus einem bestimmten Land
ist die teilweise oder vollständige Unterbindung des Exports und Imports von Waren, Rohstoffen und/oder Dienstleistungen in ein bzw. aus einem bestimmten Land. Es stellt damit eine gegen einen bestimmten Staat verhängte Wirtschaftssanktion dar, die den Außenwirtschaftsverkehr mit diesem Staat entweder teilweise einschränkt (Waffen- und Teilembargo) oder vollständig untersagt (Totalembargo). Weiterhin bestehen Embargos auch gegenüber bestimmten Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen im Anwendungsbereich der jeweiligen EU-Verordnungen eingefroren werden und denen keine Gelder, wirtschaftlichen Ressourcen und Vermögenswerte jeglicher Art bereit gestellt werden dürfen.