Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Einführer

Person bzw. Personengesellschaft, die Waren aus einem Drittland ins Inland liefert oder liefern lässt

ist jede natürliche oder juristische Person bzw. Personengesellschaft, die Waren aus einem Drittland ins Inland liefert oder liefern lässt und über die Lieferung der Waren bestimmt. Soweit es sich um Software oder Technologie handelt, ist Einführer, wer über deren Übertragung aus einem Drittland ins Inland einschließ­lich ihrer Bereitstellung auf elektronischem Weg im Inland bestimmt. Liegt der Einfuhr ein Vertrag mit einem Unionsfremden über den Erwerb von Gütern zum Zwe­ck der Einfuhr zugrunde, so ist nur der inländische Vertragspartner Einführer.

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