AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Codenummer
Zolltarif: jeder Ware ist eine bestimmte Nummer, sogenannte Codenummer, zugeordnet
Der Elektronische Zolltarif erfasst auf der Grundlage einer 11-stelligen Codierung alle Waren. Diese Codenummer setzt sich zusammen aus Kapitel (1 +2), Position (3 + 4) und Unterposition (5 + 6) des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS), einer weiteren Unterposition der Kombinierten Nomenklatur (7 + 8), dem integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaft (Taric) (9 + 10) und einer nationalen Unterteilung, die z.B. der Verschlüsselung der Umsatzsteuersätze oder nationaler Verbote und Beschränkungen dient (11). In einer Einfuhranmeldung ist immer die 11-stellige Codenummer, in der Ausfuhranmeldung lediglich die 8-stellige Warennummer, die auch dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik entnommen werden kann, anzugeben.