Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Codenummer

Zolltarif: jeder Ware ist eine bestimmte Nummer, sogenannte Codenummer, zugeordnet

Der Elektronische Zolltarif erfasst auf der Grundlage einer 11-stelligen Codierung alle Waren. Diese Codenummer setzt sich zusammen aus Kapitel (1 +2), Po­sition (3 + 4) und Unterposition (5 + 6) des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS), einer weiteren Unterposition der Kom­binierten Nomenklatur (7 + 8), dem integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaft (Taric) (9 + 10) und einer nationalen Unterteilung, die z.B. der Ver­schlü­sselung der Umsatzsteuersätze oder nationaler Verbote und Beschränkungen dient (11). In einer Einfuhranmeldung ist immer die 11-stellige Codenummer, in der Ausfuhranmeldung lediglich die 8-stellige Warennummer, die auch dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik entnommen werden kann, anzu­ge­ben.

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