AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Brokering
Handels- und Vermittlungsgeschäft
umfasst das Vermitteln eines Vertrags über den Erwerb oder das Überlassen von Gütern, den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines solchen Vertrags und den Abschluss eines Vertrags über das Überlassen von Gütern. Nicht vom Begriff des Handels- und Vermittlungsgeschäfts umfasst ist die ausschließliche Erbringung von Hilfsleistungen (Beförderungen, Finanzdienstleistungen, Versicherungen und Rückversicherungen, allgemeine Werbung oder Verkaufsförderungen). Gebräuchlich für Handels- und Vermittlungsgeschäfte ist auch die englische Bezeichnung „Brokering“. Nach Art. 5 EG-Dual-Use-VO und §§ 46 ff. AWV bestehen Genehmigungspflichten für bestimmte Handels- und Vermittlungsgeschäfte.
Synonyme: Handels- und Vermittlungsgeschäft