Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Ausgangszollstelle

Zollstelle, der die Ausfuhrwaren zu gestellen sind, bevor sie das Zollgebiet der Union verlassen

ist die Zollstelle, der die Ausfuhrwaren zu gestellen sind, bevor sie das Zollgebiet der Union verlassen. Dies ist meistens die Grenzzollstelle. Dieser Zollstelle mu­ss grundsätzlich die Registriernummer der Ausfuhranmeldung (Master Reference Number-MRN) und ggf. das Ausfuhrbegleitdokument vorgelegt werden.

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