AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Annahme der Zollanmeldung
Entscheidung der Zollbehörde in Bezug auf eine abgegebene Zollanmeldung
bezeichnet die Entscheidung der Zollbehörde in Bezug auf eine abgegebene Zollanmeldung. Sie liegt bei einem normalen Verfahren vor, wenn die Zollbehörde eine abgegebene Standardzollanmeldung einschließlich der erforderlichen Unterlagen geprüft und angenommen hat. Ihr Zeitpunkt ist maßgeblich für die Anwendung der Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem die Waren angemeldet werden, sowie für alle anderen Ein- oder Ausfuhrformalitäten und für das Entstehen der Zollschuld.