AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
AGG
Allgemeine Genehmigung
Die Allgemeine Genehmigung (oder Allgemeingenehmigung) ist eine Sonderform der Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigung. Sie wird vom BAFA im Bundesanzeiger veröffentlicht und muss nicht vom Ausführer bzw. Verbringer beantragt werden. Durch die Allgemeinen Genehmigungen werden automatisch alle Ausfuhren/ Verbringungen genehmigt, die die Voraussetzungen der jeweiligen AGG erfüllen. Es gibt Allgemeine Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen der Union (nach der EG-Dual-use-Verordnung) und nationale allgemeine Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigungen. Die EG-Dual-use-Verordnung umfasst derzeit sechs Allgemeingenehmigungen (EU001 bis EU006). Daneben existieren insgesamt neun nationale Allgemeingenehmigungen.
Synonyme: Allgemeine Genehmigung