Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Zollkriminalamt

Zentralstelle des deutschen Zollfahndungsdienstes

ist die Direktion VIII der Generalzolldirektion mit Hauptsitz in Köln. Bis zur Einrichtung der Generalzolldirektion am 01.01.2016 war das Zollkriminalamt (ZKA) eine eigenständige Mittelbehörde in der Zollverwaltung. Es ist die Zentralstelle des deutschen Zollfahndungsdienstes, dem neben dem ZKA acht Zollfahndungsämter mit 24 Außenstellen angehören und dessen Hauptaufgabe die Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität ist. Das ZKA ist außerdem eine der Zentralstellen für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der deutschen Zollverwaltung.

Synonyme: ZKA, Direktion VIII der Generalzolldirektion

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