Zölle
Abgaben im grenzüberschreitenden Warenverkehr
sind Abgaben im grenzüberschreitenden Warenverkehr, die an den Eingang einer Ware in den Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) oder an das Verlassen des Wirtschaftskreislaufs (Ausfuhrzoll) anknüpfen. Darüber hinaus sind Zölle nach deutschem Steuerrecht Steuern im Sinne des § 3 Abs. 3 AO.
Synonyme: Abgaben, § 3 Abs. 3 AO