Ursprungspräferenzen
Vorzugsbehandlung bestimmter Waren
sind Vorzugsbehandlungen, die für Waren gewährt werden, die in einem bestimmten Land oder Gebiet ihren Ursprung haben. Im Gegensatz zu den Freiverkehrspräferenzen erfordern Ursprungspräferenzen den präferenziellen Ursprung einer Ware. Grundlage für dessen Bestimmung sind ausschließlich die in autonomen EU-Präferenzregelungen oder Präferenzabkommen enthaltenen Ursprungsregeln.