Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
Einfuhr-Zollverfahren; Nicht-Unionsware erhält den Status einer Unionsware
ist das klassische Einfuhr-Zollverfahren. Durch die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr erhält eine Nicht-Unionsware den Status einer Unionsware. Regelmäßig unterliegt die Ware sodann keinerlei zollamtlicher Überwachung mehr und ist frei verfügbar.
Synonyme: Einfuhr-Zollverfahren