Summarische Eingangsanmeldung
Mitteilung ggü. den Zollbehörden
ist die Handlung, durch die eine Person die Zollbehörden in der vorgeschriebenen Art und Weise und innerhalb einer bestimmten Frist darüber informiert, dass Waren in das Zollgebiet der Union verbracht werden (Art. 5 Nr. 9 UZK). Sie ist gemäß Art. 127 Abs. 1 UZK abzugeben.