Post-Shipment-Kontrollen
Nachträglich im Empfängerland durchgeführte Kontrollen der Ausfuhr von Kriegswaffen
sind nachträglich im Empfängerland durchgeführte Kontrollen der Ausfuhr von Kriegswaffen (s. Kriegswaffenkontrollgesetz – KWKG) sowie bestimmten anderen Schusswaffen in Drittstaaten. Durch sie soll überprüft werden, ob die gelieferten Waffen noch im Empfängerland bei dem in der Endverbleibserklärung angegebenen Endverwender vorhanden sind. Der Empfänger im Bestimmungsland muss dann bereits während des Genehmigungsverfahrens in der Endverbleibserklärung der Durchführung von Post-Shipment-Kontrollen zustimmen. Entsprechende Kontrollmechanismen bestehen auch im Zusammenhang mit der Ausfuhr der von den Anhängen I und II der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 (Iran-Embargo-Verordnung) erfassten Gütern.
Synonyme: Kriegswaffenkontrollgesetz, KWKG