Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Mittelbares Bereitstellungsverbot

Verbot der Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen an gelistete Personen, Organisationen oder Einrichtungen

Das mittelbare Bereitstellungsverbot verbietet die Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen an nicht in den Namenslisten zu den Verordnungen (EG) Nr. 881/2002, Nr. 2580/2001 und (EU) Nr. 753/2011 sowie der länderbezogenen Embargoverordnungen aufgeführte Personen, Organisationen und Einrichtungen, wenn dies mittelbar eine Bereitstellung an eine dort gelistete Person, Organisation oder Einrichtung darstellt. Ein Verstoß gegen das mittelbare Bereitstellungsverbot liegt grundsätzlich auch vor, wenn wirtschaftliche Ressourcen an nicht gelistete Personen, Organisationen und Einrichtungen bereitgestellt werden, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer gelisteten Person, Organisation oder Einrichtung stehen (z.B. weil dieses im Besitz von mehr als 50 % der Eigentumsrechte ist oder das Unternehmen auf sonstige Weise beherrscht). Der Begriff der wirtschaftlichen Ressourcen umfasst nicht nur Rüstungsgüter, Dual-use-Güter und Güter, die nicht von der Ausfuhrliste erfasst werden, sondern sämtliche Handelsgüter, die nicht nur dem persönlichen Ver- oder Gebrauch dienen. Zu beachten ist, dass sich ein mittelbares Bereitstellungsverbot auf alle an der Lieferung beteiligten Personen erstreckt. Deshalb reicht es nicht aus, lediglich zu prüfen, ob der Endempfänger der Lieferung auf den o.g. Namenslisten geführt wird.

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