Kriegswaffenkontrollgesetz
Deutsches Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
Das deutsche Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen regelt die Herstellung, die Überlassung, das Inverkehrbringen, den Erwerb und den Transport von Kriegswaffen. Kriegswaffen sind Waffen, die zur Kriegsführung bestimmt sind. Dies sind die in der Kriegswaffenliste (Anlage zum KWKG) aufgeführten Gegenstände, Stoffe und Organismen.
Synonyme: KWKG