Freiverkehrspräferenz
Freiverkehrspräferenzen stellen nur auf den zollrechtlichen Status von Waren ab
Waren des zollrechtlich freien Verkehrs können unabhängig von ihrem Ursprung im Rahmen von Präferenzmaßnahmen zollbegünstigt aus den Partnerstaaten in das Zollgebiet der Union oder aus dem Zollgebiet der Union in die Partnerstaaten eingeführt werden.