Exportkontrolle
Sicherheitspolitisch relevanter grenzüberschreitender Austausch von Waren und Dienstleistungen
konzentriert sich auf den sicherheitspolitisch relevanten grenzüberschreitender Austausch von Waren und Dienstleistungen. Nach § 1 AWG ist der Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei, jedoch kann durch nationale und/oder internationale Vorgaben die Ausfuhr bestimmter Güter oder Warengruppen im Rahmen der Exportkontrolle aus unterschiedlichen Gründen Beschränkungen unterliegen oder ganz verboten sein.
Synonyme: Exportkontrollrecht