Ersatzerzeugnis
Nicht-Unionsware, die bei der Durchführung der passiven Veredelung anstelle des Veredelungserzeugnisses wieder eingeführt wird
bezeichnet die Nicht-Unionsware, die nach Art. 261 UZK bei der Durchführung der passiven Veredelung im Rahmen des Standardaustausches anstelle des Veredelungserzeugnisses wieder eingeführt wird.