DAT
Delivered At Terminal – geliefert Terminal
gehört neben DAP und DDP zur D-Gruppe (Ankunftsklauseln) der Incoterms®. Nach der Klausel DAT liefert der Verkäufer die Ware, sobald sie von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und dem Käufer an einem benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort zur Verfügung gestellt wird. Terminal im Sinne der Klausel kann jeder Ort sein, wie z. B. ein Kai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Straßen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal. Gemäß der Klausel DAT trägt der Verkäufer alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum und der Entladung im Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort entstehen.
Synonyme: Delivered At Terminal, Geliefert Terminal