Buchmäßige Erfassung
Eintragung des von den Zollbehörden berechneten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
ist die Eintragung des von den Zollbehörden berechneten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags in ihre Bücher. Es handelt sich um einen verwaltungsinternen Vorgang, der den Abgabenbescheid vorbereitet. Die buchmäßige Erfassung ist mit dem genauen Zollschuldbetrag durchzuführen, damit der Betrag gegenüber dem Zollschuldner mit Sicherheit festgestellt wird.