Bewaffneter Konflikt
Auseinandersetzung zwischen dem Militär verschiedener Staaten
im Sinne des Völkerrechts ist eine Auseinandersetzung zwischen dem Militär verschiedener Staaten (internationaler bewaffneter Konflikt) oder zwischen dem Militär, paramilitärischen Organisationen und/oder Aufständischen innerhalb eines Staates (nicht internationaler bewaffneter Konflikt). Fraglich ist, welche Anforderungen ein Konflikt erfüllen muss, um als „bewaffneter Konflikt“ im Sinne des Exportkontrollrechts zu gelten. Ob die Maßstäbe der völkerrechtlichen Definition insoweit unverändert auf den Bereich der Exportkontrolle zu übertragen sind, ist nicht klar ersichtlich.
Synonyme: Krieg